Der Verein Ortsgeschichte Seebach (VOS) sammelt und archiviert Objekte nach den folgenden Richtlinien:
- Alle Sammelobjekte müssen dem Vereinszweck und den Grundsätzen entsprechen, wie sie im Konzept des Vereins Ortsgeschichte Seebach formuliert sind.
- Wer dem VOS ein Objekt übergeben möchte, kann Verbindung aufnehmen zu einem Vorstandsmitglied VOS und mit diesem die Modalitäten und Bedingungen der Übergabe besprechen.
- Über die Annahme entscheidet bei kleineren Objekten das angefragte Vorstandsmitglied VOS in eigener Kompetenz, bei grösseren Objekten der Gesamtvorstand VOS mit Mehrheitsbeschluss.
- Der Entscheid über die Annahme eines dem VOS offerierten Objekts erfolgt grundsätzlich nach einer internen Checkliste für die Aufnahme von Objekten in das Sammelgut.
- Alle angenommenen Objekte werden mit einer Archivkarte katalogisiert. Die Archivkarte enthält alle zur Verfügung stehenden Angaben zum Objekt, mindestens aber dessen Bezeichnung sowie Name und Adresse der Spenderin/des Spenders. Erwünscht sind zusätzlich auch Angaben über Herkunft, Alter, Bedeutung und früheren Gebrauch des Objekts.
Die Objekte werden normalerweise dem VOS geschenkt. In Ausnahmefällen können geeignete Objekte auch angekauft werden. Betragen die Kosten über Fr. 50.-, entscheidet der Vorstand VOS.
- Die Spenderinnen/Spender sind anzufragen, ob das Objekt, wenn im Doppel vorhanden oder bei Nichtgebrauch, allenfalls verkauft oder verschenkt werden darf. Wird die Frage verneint, kann die Annahme auch verweigert werden. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Archivkarte einzutragen.
- Der VOS nimmt, ausser für temporäre Ausstellungen, keine Leihgaben an. Die Spenderinnen/Spender sind darauf aufmerksam zu machen, dass allfällige Erben die Gaben nicht mehr zurückfordern können. Ausnahmefälle sind in Absprache mit dem Verein Ortsmuseum Seebach schriftlich zu regeln.
- Der Empfang eines Sammelobjekts wird der Spenderin/dem Spender von Seite des VOS in Form einer Schenkungsvereinbarung schriftlich bestätigt
8052 Zürich, 8. Dezember 2010